Allgemeine Geschäftsbedingungen
rechtliche Informationen

eon.at Sulzberger & Höttl OG
Rossauer Lände 33/21
A-1090 Wien

Tel +43 1 319 62 20 0
Fax +43 1 319 62 20 80
office@eon.at

UID ATU48510909
Firmenbuch FN 168378 s
Veröffentlichung lt. ECG

Download AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der eon.at OG
Stand: 01.01.2020

1. Anwendungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen „eon.at“ (eon.at Sulzberger & Höttl OG, Roßauer Lände 33/21, 1090 Wien, nachfolgend „eon.at“ oder „wir“ und deren Kunden für Web-Hosting, Mail-Hosting, Web-Programmierung sowie Werbe- und Grafikdienstleistung (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden (gemeinsam „Parteien“).
b) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
c) Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit eon.at, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir selbst bei Mitteilung dieser durch den Kunden nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich der Geltung schriftlich zu. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.

2. Wir über uns
a) Unsere Anschrift: eon.at Sulzberger & Höttl OG, Roßauer Lände 33/21, 1090 Wien, Österreich, Tel: + 43 1 319 62 20 – 0, office@eon.at, www.eon.at, Firmenbuchnummer: FN 168378 s, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien.

3. Preise und Vertragsabschluss
a) Alle Angebote von eon.at sind freibleibend. Wenn nicht explizit anders angegeben, verstehen sich alle genannten Preise inklusive 20% Umsatzsteuer. Den angeführten Preisen liegen die am Tag des Angebots gültigen Preise von eon.at zu Grunde. Kosten für allfällige bei Zahlung entstehende Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
b) Ein Vertrag kommt jedenfalls erst durch schriftliche Annahme durch eon.at zustande.
c) Sämtliche Preise sind nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 oder einem Folgeindex wertgesichert. Basiszahl für die Indexberechnung ist der Monat des Vertragsabschlusses. Die jeweilige Indexanpassung erfolgt einmal jährlich im Monat des Vertragsabschlusses. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Preiserhöhungen.

4. Hosting, Email und Domains
a) Bei allen Hosting-, Email-Produkten und Domains wird der Vertag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, die Mindestvertragsdauer beträgt, sofern nicht explizit anders festgelegt, zumindest 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann das Produkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist vom Kunden gekündigt werden. Bei Aufkündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer werden die Gebühren nicht rückerstattet. Bei allen Produkten gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wird das Produkt nicht gekündigt, so verlängert sich die Bindungsdauer automatisch um ein weiteres Jahr beziehungsweise um die im Vertrag angegebene abweichende Mindestvertragsdauer.
b) Für alle Hosting, Email und Domain-Produkte garantiert der Auftragnehmer eine Verfügbarkeit von 98 %. Aus dieser Verfügbarkeit ausgenommen sind vorab von eon.at angekündigte, planmäßige Wartungsarbeiten.
c) Für alle Hosting Produkte ist die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsbestandteil und tritt mit dem Akzeptieren der AGB und dem Errichten des Vertragsverhältnisses in Kraft.
d) Die Verrechnung von Hosting- und Email-Produkten erfolgt, wenn nicht anders bei Auftragserteilung vereinbart, für drei Monate jeweils im Voraus. Domains werden einmal jährlich im Voraus verrechnet.
e) Passwörter für Zugänge zur Verwaltung von Hosting, Email und/oder Domains sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. eon.at behält sich vor, (i) Richtlinien für sichere Passwörter nach Bedarf zu ändern und (ii) unsichere selbsterstellte Passwörter (beispielsweise für selbst angelegte Email-Konten) abzulehnen bzw. zu ändern und den Kunden darüber zu informieren.
f) eon.at ist berechtigt, den Vertrag von sich aus jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen zu beenden.

5. Veröffentlichte Inhalte
a) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte eindeutig zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.
b) Darüber hinaus gehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des E-Commerce Gesetzes (ECG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Der Kunde ist verpflichtet, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.
c) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. eon.at ist berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. eon.at ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überprüfen.
d) Die Versendung von Spam-Mails und Massen-E-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung ist eon.at berechtigt, den Zugriff zu sperren.
e) eon.at ist berechtigt die Dienstleistung zu unterbrechen, sobald diese Kenntnis davon erlangt, dass gewollter oder ungewollter Versand von Spam-Mails über den Account des Kunden stattfindet.
f) Stellt eon.at im Hosting Account des Kunden Schadcode fest, so ist eon.at zu jeder Zeit berechtigt, die Veröffentlichung aller Inhalte des Hosting Accounts zu unterbinden, bis der Kunde dauerhafte Korrekturen in den betroffenen Systemen einarbeitet.

6. Allgemeines zur Leistungserbringung
a) Der Kunde erklärt, dass er sich über sämtliche Leistungsmerkmale der Leistungen von eon.at bestens informiert hat. Der Kunde hat sich davon überzeugt, dass die Leistungsbeschreibung von eon.at seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch eon.at bzw. durch fachkundige Dritte, für deren Auskunft eon.at jedenfalls nicht einzustehen hat, beraten lassen. Der Kunde bezieht daher die Leistungen von eon.at in Kenntnis sämtlicher Umstände und unter ausschließlicher Zugrundelegung der Beschreibung in den schriftlichen Leistungsbeschreibungen, die jeweils abschließend sind. Sonstige Unterlagen, Angaben und dergleichen können nicht zur Festlegung des Leistungsumfangs von eon.at herangezogen werden. eon.at hat nicht für die (wirtschaftliche) Verwertbarkeit der Leistung durch den Kunden einzustehen.
b) Dem Kunden ist bewusst, dass die Leistungserbringung von eon.at unter Umständen nur auf Basis von Mitwirkungspflichten des Kunden erfolgen kann und den Kunden daher – auch beträchtlicher – Aufwand im Zusammenhang mit diesen Mitwirkungspflichten treffen kann – vgl. auch Punkt 4.c.
c) Soweit die Leistungen von eon.at auch Leistungen Dritter – wie etwas Fremdberatung oder Fremdsoftware – umfassen, trifft eon.at keinerlei Verantwortung – auch keine Auswahlverantwortung – dafür und hat sich der Kunde diesbezüglich direkt an den Dritten zu halten. Diesbezüglich besteht ausschließlich eine Rechtsbeziehung zwischen Kunden und dem Dritten.
d) eon.at ist in jedem Fall berechtigt, für die Durchführung seiner eigenen Leistung Dritte als Subunternehmer heranzuziehen.
e) eon.at räumt dem Kunden – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart – keine über den engsten Zweck der Leistung hinausgehende Rechte ein. Im Zweifel ist der Kunde nicht zur Weitergabe bzw. Unterlizenzierung berechtigt. Im Zweifel umfasst der Leistungsumfang nicht (i) ausschließliche Rechte, (ii) Rechte am Source Code oder, (iii) Bearbeitungsrechte oder (iv) Rechte jeglicher Drittverwertung. Im Zweifel bleiben daher sämtliche Rechte bei eon.at.
f) Allein dem Kunden obliegt jegliche Datensicherung, es sei denn, eine Datensicherung seitens eon.at ist Teil der Leistungsbeschreibung des Auftrages. Jegliche Verantwortung für Datenverlust und Folgeschäden, insb. entgangener Gewinn, – außer bei Vorsatz von eon.at – ist ausgeschlossen. Jedenfalls hat der Kunde die Daten zu den günstigsten möglichen Bedingungen wiederherzustellen bzw. zu lassen.
g) Alle Leistungen von eon.at (insbesondere alle Vorentwürfe, Scribbles, Skizzen, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotos, Negative, Bürstenabzüge, Blaupausen, Farbabdrucke, Datenbanken, Dateien, Scripts o.Ä.) sind vom Kunden zu überprüfen und wenn nicht anders vereinbart binnen sieben Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
h) Der Kunde wird eon.at unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird eon.at von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt die Kosten für den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von eon.at wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
i) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. eon.at haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird eon.at wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde eon.at schad- und klaglos. Er hat eon.at sämtliche Nachteile zu ersetzen, die eon.at durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
j) Sowohl Web-Projekte (Websites, Implementierungen von Online-Shops, etc.) als auch Drucksorten (Broschüren, Visitenkarten etc.) werden dem Kunden zur finalen Freigabe/Abnahme bzw. Funktionsüberprüfung vorgelegt. Der Kunde gibt nach sorgfältiger Prüfung das jeweilige Produkt frei. Fehler, die nach Freigabe durch den Kunden weiterhin bestehen oder sichtbar sind (beispielsweise in Drucksorten) gehen zu Lasten des Kunden. Kosten, die für Korrekturen nach der Freigabe entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

7. Druckaufträge & Produktion von Werbemitteln
a) eon.at tritt als Vermittler zwischen Kunde und Druckerei/Werbemittelerzeuger und niemals selbst als Auftraggeber auf, sofern es Projekte erforderlich machen, Drucksorten/Werbemittel für den Kunden zu produzieren zu lassen.
b) eon.at kümmert sich für den Kunden um Angebotseinholung und legt diesem dem Kunden zur Auftragserteilung vor.
c) Sofern eon.at die Auftragsabwicklung UND Zahlung gegenüber Dritten (Druckerei/Werbemittelproduzent) übernimmt, ist eon.at berechtigt, eine Vorauszahlung in der Höhe von 100 % des Auftragswert in Rechnung zu stellen.
d) Der Kunde ist berechtigt, Druckaufträge/Werbemittelproduktionen selbst abzuwickeln. In diesem Fall stellt eon.at lediglich ein Druck-PDF nach Vorgabe der jeweiligen Druckerei zur Verfügung. Sollte sich hieraus ein Mehraufwand ergeben, ist eon.at berechtigt, diesen in vollem Umfang in Rechnung zu stellen. Die finale Freigabe zum Druck auf Basis von durch die Druckerei zur Verfügung gestellten Druckfreigabe-PDFs obliegt allein dem Kunden.

8. Präsentation
a) Für die Teilnahme an Präsentationen/Erstellung von Konzepten steht eon.at eine angemessene Vergütung zu, die mangels vorheriger Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von eon.at für die Präsentation/Erstellung von Konzepten sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
b) Erhält eon.at nach der Präsentation/Erstellung des Konzepts keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von eon.at, insbesondere die Präsentationsunterlagen/das Konzept und deren Inhalte im Eigentum von eon.at; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an eon.at zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von eon.at unzulässig. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen.
c) Mit der Zahlung eines Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
d) Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von eon.at gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist eon.at berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

9. Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen
a) Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung.
b) Sofern eon.at dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden – dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen eon.at.
c) Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; eon.at erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat eon.at von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.
d) eon.at ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.
e) eon.at räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich und – sofern der Kunde nicht Verbraucher ist – schriftlich anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das von eon.at entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Auftrages für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte.
f) Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Kunden zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch eon.at angekündigte Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich eon.at zur Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.
g) eon.at behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Kunde informiert.

10. Urheberrecht und Eigentum
a) Sämtliche Urheberrechte an Leistungen (Programme, Dokumentationen, Homepages, Grafiken, etc.) stehen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, eon.at bzw. ihren Lizenzgebern zu. Der Kunde erwirbt lediglich eine Werknutzungsbewilligung. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung dieser Leistungen werden keine Rechte über die im Vertrag festgelegte Nutzung hinaus erworben.
b) Insbesondere verbleibt das Urheberrecht an Internet-Homepages oder Druckwerken welcher Art auch immer, die von eon.at gestaltet wurden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bei eon.at.

11. Zahlungsbedingungen
a) Soweit nicht anders vereinbart, werden sämtliche Zahlungspflichten des Kunden mit Rechnungslegung durch eon.at auf das in der Rechnung genannte Konto und innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist fällig.
b) Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Der Kunde trägt die Gefahr für Verzögerung oder das Unterbleiben der Gutschrift auf dem Konto von eon.at, soweit die Ursache dafür nicht beim Bankinstitut von eon.at liegt.
c) Zahlungen des Kunden werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
d) Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. fällig. Weiters verrechnen wir bei Zahlungsverzug einen Pauschalbetrag von EUR 25,- als Entschädigung für allfällige Betriebskosten. Der Anspruch auf diesen Pauschalbetrag besteht unabhängig von einer tatsächlichen Mahnung durch eon.at und es ist weder ein Verschulden am Zahlungsverzug, noch der Nachweis eines konkret eingetretenen Schadens erforderlich. Über den Pauschalbetrag hinaus hat eon.at Anspruch auf einen angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug verursachten Kosten, die den Pauschalbetrag übersteigen (z.B. Rechtsanwaltskosten, Kosten für das Tätigwerden eines Inkassounternehmens, etc.).
e) Der Kunde kann ausschließlich mit von eon.at schriftlich ausdrücklich anerkannten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden kommt jedenfalls kein Zurückbehaltungsrecht oder dergleichen an fälligen Zahlungen zu.
f) Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.

12. Eigentumsvorbehalt
a) An bzw. für den Kunden Geliefertes bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von eon.at. Auch etwaige Rechteeinräumung erfolgt unter der Bedingung der Vollzahlung.
b) Gerät der Kunde mit den vereinbarten Zahlungen an eon.at in Verzug, ist eon.at berechtigt, das Gelieferte bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden zurückzuverlangen; bei Systemen bzw. Rechteeinräumung ist eon.at berechtigt, eine (temporäre) Abschaltung (im weitesten Sinne) bzw. Untersagung der Nutzung bis zur Vollzahlung durch den Kunden vorzunehmen. Allen Aufwand in diesem Zusammenhang hat der Kunde zu tragen.

13. Gewährleistung und Haftung
a) eon.at gewährleistet, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Soweit Software (auch) Open Source Software oder Drittsoftware umfasst, gelten im Zweifel die entsprechenden Drittbedingungen. Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern bzw. behindern, die Leistungen von eon.at vertragsgemäß zu nutzen, hat der Kunde davon eon.at unverzüglich, schriftlich und umfassend davon zu informieren. Wird der Kunde von Dritten aufgrund der Nutzung von Leistungen von eon.at von Dritten geklagt, hat er sich hinsichtlich sämtlicher Schritte in diesem Zusammenhang mit eon.at abzustimmen und nimmt Prozesshandlungen, insb. Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von eon.at vor. Hat der Kunde Leistungen von eon.at nicht vertragsgemäß benutzt und führt dies zu Ansprüchen Dritter, hat der Kunde eon.at schad- und klaglos zu halten. eon.at gibt keinerlei weitergehende Gewährleistungen oder Garantien ab.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Den Kunden trifft jedenfalls die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels, welche umgehend schriftlich und unter vollständiger Beschreibung zu rügen sind. Für Beratungsleistungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde verliert jedenfalls sämtliche Ansprüche im Sinne des § 377 UGB, wenn er die Leistung von eon.at eigenmächtig ändert oder bearbeitet, wobei in diesem Zusammenhang den Kunden die Beweislast trifft.
c) Der Kunde ist erst dann zur Ersatzvornahme berechtigt, wenn er eon.at zweimalige Verbesserungsversuche des jeweiligen ordnungsgemäß gerügten Mangels eingeräumt hat. Eine Ersatzvornahme hat jedenfalls zu den günstigsten am Markt beziehbaren Bedingungen zu erfolgen.
d) Erfolgt eine Rüge durch den Kunden zu Unrecht, ist eon.at berechtigt, den entstandenen Aufwand abzurechnen.
e) Die Haftung von eon.at für leichte und grobe Fahrlässigkeit ist mit Ausnahme von Personenschäden ausgeschlossen und außerdem – außer bei Vorsatz – auf die Nettosumme der jeweiligen Einzelleistung beschränkt. eon.at haftet – außer bei Vorsatz – nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- oder reine Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
f) Schadenersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

14. Geheimhaltung, Datenschutz und Referenznennung
a) Die Parteien verpflichtet sich, sämtliche Kenntnisse und Unterlagen sowie überhaupt alle weiteren Informationen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht betreffend der ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Tatsachen aus dem Unternehmensbereich der anderen Partei geheim zu halten und keinem Dritten gegenüber zu offenbaren, soweit sich nicht Gegenteiliges aus dem Vertrag ergibt.
b) Die Parteien verpflichten sich, diese Geheimhaltungspflicht auf sämtliche Angestellten, Mitarbeiter und alle weiteren Personen, die mit ihnen zusammenwirken oder sonst wie Kenntnis von den geheimen Informationen erhalten, zu überbinden und dies auf Aufforderung der anderen Partei auch schriftlich nachzuweisen.
c) Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages weiter. Die Parteien verpflichtet sich, dass die verletzende Partei der anderen Partei für jeden einzelnen objektiven Verstoß gegen die Geheimhaltungserklärung eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 10.000,- zu bezahlen. Dies schließt die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens nicht aus.
d) In jedem Fall ist der Kunde datenschutzrechtlicher Auftraggeber und hat alle entsprechenden Pflichten des Datenschutzrechts einzuhalten.
e) Der Kunde willigt ein, dass eon.at den Namen und sämtliche Kennzeichen samt Kurzbeschreibung des Kunden und Beschreibung der Leistungen der eon.at unbeschränkt – auch als Referenznennung zu Werbezwecken – nutzen darf. Diese Einwilligung kann vom Kunden schriftlich widerrufen werden, wobei eon.at eine angemessene Aufbrauchfrist zukommt.

15. Änderung der AGBs
a) Änderungen der AGB können von eon.at vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website von eon.at abrufbar (bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
b) Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird eon.at den Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Kundmachung im Internet auf der Homepage von eon.at (www.eon.at) oder durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. eon.at wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen.
c) eon.at behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. In diesem Fall ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. eon.at wird den Kunden auch auf diese Möglichkeit von eon.at zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden in diesem Fall gegenstandslos wird, hinweisen.

16. Schlussbestimmungen
a) Die Leistungsbeschreibung und diese AGB sind abschließend; es bestehen keine, insb. keine mündlichen, Nebenabreden. Die Parteien verzichten wechselseitig darauf, den Vertrag in einer anderen Form als der Schriftform zu ändern, insb. auch hinsichtlich der gegenständlichen Formwahl. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Soweit in diesen AGB auf Schriftlichkeit oder dergleichen verwiesen wird, gilt dies durch unterfertigtes Dokument, Brief, Telefax oder E-Mail mit Empfangsbestätigung als erfüllt.
b) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme sämtlicher Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
c) Für sämtliche Streitigkeiten aus Vereinbarungen zwischen eon.at und dem Kunden, einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens und ihrer Beendigung, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien 1, Österreich, zuständig. eon.at kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.
d) Der für den Kunden Handelnde garantiert, dass seine Erklärungen ohne weitere Schritte für den Kunden rechtsverbindlich sind.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit anderer Bestandteile des Vertrages unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage und melden uns umgehend bei Ihnen.